Schritt 1: Ziel und Bereiche festlegen
Am Anfang steht nicht die Technik, sondern die Frage, wofür der Rundgang gebraucht wird. Interne Abstimmung im Bestand stellt andere Anforderungen als eine Präsentation gegenüber Kunden oder die Vermarktung einer Fläche.
Daraus ergibt sich, welche Bereiche erfasst werden und welche nicht. Sensible Zonen, Arbeitsplätze mit personenbezogenen Daten, Bildschirme und Dokumente werden hier abgegrenzt – nicht erst kurz vor der Veröffentlichung. Ebenso wird festgelegt, wer den fertigen Rundgang später sehen soll.
Schritt 2: Erstaufnahme durch den Partner
Die Erfassung vor Ort übernimmt ein Partner mit Kamera und Drohne. Für Sie ist diese Erstaufnahme kostenlos, ohne Abo-Zwang und ohne Mindestlaufzeit; weder eigene Hardware noch eigenes Personal sind dafür erforderlich.
Vorab abgestimmt werden Aufnahmetermin, Route und Zugänge. Im laufenden Betrieb bestimmt häufig die Betriebsruhe den Termin: Eine Halle ohne Personen- und Fahrzeugbewegung lässt sich lückenloser und ohne nachträgliche Prüfarbeit erfassen.
Schritt 3: Verarbeitung und Qualitätsprüfung
Aus den Aufnahmen entsteht die räumliche Rekonstruktion. Anschließend wird geprüft, ob die Abdeckung vollständig ist – Lücken entstehen dort, wo Bereiche verdeckt waren, zu schnell durchlaufen wurden oder ungünstig ausgeleuchtet waren.
Im selben Schritt werden die Inhalte kontrolliert, die in Schritt 1 abgegrenzt wurden. Personen, Kennzeichen, Bildschirme und Dokumente werden vor der Bereitstellung geprüft.
Schritt 4: Bereitstellung und Zugriff
Der fertige Rundgang läuft im Webbrowser und wird über einen Weblink zugänglich gemacht. Beim Betrachter ist keine Installation nötig.
Das Zugangsmodell richtet sich nach Zielgruppe und Schutzbedarf: öffentlich, nicht gelistet oder auf einen definierten Personenkreis eingeschränkt. Ein Rundgang für die Flächenvermarktung ist anders zugänglich als einer für die interne Instandhaltung.
Schritt 5: Aktualisieren
Ein Rundgang zeigt den Zustand zum Aufnahmezeitpunkt. Ändert sich später ein einzelner Arbeitsbereich – eine umgebaute Fertigungszelle, ein neu belegtes Lagerfeld –, genügt eine Smartphone-Aufnahme dieses Bereichs, die in das bestehende 3D-Modell eingearbeitet wird.
Das gilt für einzelne Bereiche. Vollständige Hallen und Neuerfassungen übernimmt der Partner.
Was den Aufwand beeinflusst
- Fläche und Anzahl der zu erfassenden Bereiche
- Zugänglichkeit: verwinkelte Technikräume kosten mehr Zeit als offene Hallenflächen
- Lichtverhältnisse sowie große strukturlose oder spiegelnde Flächen
- Laufender Betrieb, der Aufnahmefenster und Route einschränkt
- Umfang der Freigaben und der Prüfung sensibler Inhalte
Die Erstaufnahme bleibt davon unberührt und ist für Sie kostenlos. Was darüber hinaus anfällt, ordnen die Nutzungsstufen unter Preise ein.
Grenzen
Ein virtueller Rundgang ist kein automatisch vermessungstaugliches CAD- oder BIM-Modell. Distanzen und Flächen lassen sich im Rundgang abgreifen; für zugesicherte Maße bleiben geeignete Vermessungs-, Scan- oder CAD-Daten nötig.
Dargestellt wird ausschließlich, was erfasst wurde: Verschlossene Räume, verdeckte Zonen und Flächen hinter Aufbauten bleiben außen vor. Vorgeschriebene Unterweisungen und Tätigkeiten mit physischer Anwesenheit ersetzt der Rundgang nicht.