Stand: 14. August 2026

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Bross Ventures GmbH, Türkenstr. 29a, 80799 München (nachfolgend „Bross Ventures“), und ihren Kunden über die Nutzung von siteviewer sowie über damit verbundene Projekt-, Aufnahme-, Verarbeitungs- und Unterstützungsleistungen.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Bross Ventures ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
  4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung und eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

  1. Darstellungen auf der Website sind unverbindlich und stellen noch kein bindendes Angebot dar.
  2. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots, eine Auftragsbestätigung oder den Beginn der vereinbarten Leistung auf Wunsch des Kunden zustande.
  3. Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot und den darin einbezogenen Vertragsunterlagen.

3. Leistungen von siteviewer

  1. siteviewer ermöglicht die Verarbeitung, Verwaltung, Bereitstellung und browserbasierte Nutzung digitaler Rundgänge und der dazugehörigen Inhalte. Je nach Vereinbarung können insbesondere Pilotprojekte, laufende Plattformnutzung, Aufnahmeunterstützung, Aktualisierungen, Integrationen und weitere Funktionen Bestandteil des Vertrags sein.
  2. Aufnahmen werden durch beauftragte Partner oder Dienstleister erstellt; Aktualisierungen einzelner Bereiche können auch durch den Kunden erfolgen. Der Einsatz besonderer Aufnahmegeräte oder Scanner ist nur erforderlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder für den vereinbarten Zweck notwendig ist.
  3. Qualität und Eignung der Ergebnisse hängen insbesondere von den bereitgestellten Ausgangsdaten, der Aufnahmequalität, den Licht- und Umgebungsbedingungen, der Zugänglichkeit der Flächen sowie den vereinbarten Anforderungen ab.
  4. Eine vermessungstechnische, CAD- oder BIM-taugliche Genauigkeit, eine bestimmte Maßhaltigkeit oder eine vollständige Erfassung sämtlicher Bereiche ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
  5. Für Funktionen, Verfügbarkeit, Reaktionszeiten oder Servicelevel gelten die Festlegungen des individuellen Angebots. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist kein bestimmtes Servicelevel geschuldet.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Bei Aufnahmen vor Ort sorgt der Kunde insbesondere für sichere und zugängliche Bereiche, die erforderlichen Zutrittsberechtigungen sowie die Information betroffener Personen und interner Stellen.
  3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten oder zur Aufnahme freigegebenen Inhalte rechtmäßig verarbeitet werden dürfen. Dies umfasst insbesondere Urheber-, Marken-, Eigentums-, Persönlichkeits-, Datenschutz- und Geheimhaltungsrechte.
  4. Der Kunde prüft bereitgestellte Ergebnisse und meldet erkennbare Abweichungen oder Mängel ohne unangemessene Verzögerung und so konkret, dass eine Prüfung und Nachbesserung möglich ist.
  5. Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, können vereinbarte Termine verschieben und nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.

5. Nutzerkonten und zulässige Nutzung

  1. Nutzerkonten dürfen nur von den jeweils berechtigten Personen verwendet werden. Der Kunde hält seine Nutzer- und Organisationsdaten aktuell und schützt Zugänge vor unbefugter Nutzung.
  2. Anzeichen für einen Missbrauch oder eine unberechtigte Nutzung sind Bross Ventures unverzüglich mitzuteilen.
  3. Der Kunde darf siteviewer nicht rechtswidrig nutzen, Sicherheitsmechanismen umgehen, die Plattform technisch beeinträchtigen oder unberechtigt auf Daten und Bereiche anderer Nutzer zugreifen.
  4. Bross Ventures kann einen Zugang vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung, eine erhebliche Sicherheitsgefährdung oder einen wesentlichen Vertragsverstoß bestehen. Soweit möglich, wird der Kunde vorab informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe.

6. Rechte an Inhalten und Software

  1. Rechte an Inhalten, die der Kunde bereitstellt, verbleiben beim Kunden oder dem jeweiligen Rechteinhaber.
  2. Der Kunde räumt Bross Ventures für die Vertragsdauer die nicht ausschließlichen, räumlich unbeschränkten Rechte ein, die erforderlich sind, um die Inhalte vertragsgemäß zu speichern, zu verarbeiten, darzustellen, zu vervielfältigen und berechtigten Nutzern zugänglich zu machen.
  3. An der Software, den Verfahren, Benutzeroberflächen, Vorlagen und sonstigen Bestandteilen von siteviewer verbleiben sämtliche Rechte bei Bross Ventures oder ihren Lizenzgebern.
  4. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, siteviewer im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen und seinen berechtigten Nutzern zugänglich zu machen.
  5. Verletzt ein vom Kunden bereitgestellter Inhalt schuldhaft Rechte Dritter, stellt der Kunde Bross Ventures von berechtigten Ansprüchen Dritter und den erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Bross Ventures informiert den Kunden unverzüglich und stimmt wesentliche Maßnahmen der Rechtsverteidigung mit ihm ab.

7. Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Verarbeitet Bross Ventures personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
  2. Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
  3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits bekannt, allgemein zugänglich oder ohne Verstoß gegen eine Verpflichtung von einem berechtigten Dritten erlangt wurden.

8. Drittleistungen und technische Voraussetzungen

  1. Die Nutzung von siteviewer setzt eine geeignete Internetverbindung, einen aktuellen Browser und die im Angebot gegebenenfalls genannten technischen Voraussetzungen voraus.
  2. Soweit vereinbarte Leistungen von Netzen, Plattformen oder Diensten Dritter abhängen, können Störungen oder Änderungen außerhalb des Einflussbereichs von Bross Ventures die Nutzung beeinträchtigen.
  3. Bross Ventures darf geeignete Unterauftragnehmer einsetzen. Die Verantwortung von Bross Ventures für die vertraglich geschuldete Leistung bleibt unberührt.

9. Abnahme von Projektergebnissen

  1. Soweit eine Leistung werkvertraglichen Charakter hat und eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, stellt Bross Ventures das Ergebnis nach Fertigstellung zur Abnahme bereit.
  2. Der Kunde prüft das Ergebnis innerhalb einer angemessenen Frist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
  3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme.

10. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Einmalige Projekt- und Aufnahmeleistungen sowie wiederkehrende Entgelte werden entsprechend dem vereinbarten Zahlungsplan berechnet. Wiederkehrende Jahresentgelte sind, sofern nicht anders vereinbart, zu Beginn des jeweiligen Vertragsjahres im Voraus fällig.
  3. Rechnungen sind, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  5. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

11. Laufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich vorrangig nach dem individuellen Angebot.
  2. Ist für eine laufende Plattformnutzung keine abweichende Regelung getroffen, beträgt die erste Vertragslaufzeit zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
  3. Projektleistungen ohne laufende Nutzung enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.
  4. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Nach Vertragsende endet der Zugang zu den gebuchten Funktionen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Inhalte vor Vertragsende im Rahmen der bereitgestellten Exportmöglichkeiten zu sichern. Die weitere Aufbewahrung und Löschung richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und den gesetzlichen Pflichten.

12. Mängelrechte

  1. Bross Ventures behebt ordnungsgemäß gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist. Voraussetzung ist, dass der Kunde den Mangel nachvollziehbar beschreibt und bei der Eingrenzung in zumutbarem Umfang mitwirkt.
  2. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Beeinträchtigung auf einer vertragswidrigen Nutzung, ungeeigneten Ausgangsdaten, nicht unterstützten technischen Umgebungen oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte beruht, soweit Bross Ventures diese Umstände nicht zu vertreten hat.
  3. Eigenschaften oder Ergebnisse gelten nur dann als garantiert, wenn Bross Ventures sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet hat.
  4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte unter Berücksichtigung der Art der jeweils vereinbarten Leistung.

13. Haftung

  1. Bross Ventures haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Organe, Beschäftigte, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Bross Ventures.

14. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch ein außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegendes, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbares Ereignis verursacht werden und auch bei angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnten. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und nimmt die Leistung wieder auf, sobald dies zumutbar möglich ist.

15. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform dokumentiert werden. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Kontakt

Bross Ventures GmbH
Türkenstr. 29a
80799 München
E-Mail: hallo@siteviewer.com